Rechtsprechung
VG Schleswig, 17.11.2020 - 1 B 152/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- RA Kotz
IfSG - Ausnahmegenehmigung gemäß § 20 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Keine Ausnahmegenehmigung für AfD-Landesparteitag am kommenden Samstag
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Ausnahmegenehmigung für AfD-Landesparteitag - Corona-Virus
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verbot von AfD-Landesparteitag bestätigt
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20
Weitere Eilentscheidung nach neuerlichem Corona-Lockdown - Gaststätten und …
Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2020 - 1 B 152/20
Zunächst spricht Überwiegendes dafür, dass die aktuelle Corona-LVO insgesamt formell und materiell rechtmäßig ist, weil ihr Inhalt nicht die Grenzen der Verordnungsermächtigung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) überschreitet und nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. November 2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 14).Nachvollziehbar festzustellen ist insoweit, dass die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle stark ansteigend ist und per Stand 30. Oktober 2020 in Schleswig-Holstein sechs Kreise bzw. kreisfreie Städte die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche, ab der es für die Gesundheitsbehörden zunehmend schwierig wird, die Ansteckungen nachzuverfolgen, überschritten haben (vgl. u. a. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. November 2020 - 3 MR 60/20, Rn. 35 m. w. N.).
So besteht nicht nur die Gefahr, das Infektionsgeschehen weiter zu tragen und das Virus zu verbreiten; im Falle einer Virusübertragung auf dem Weg zu der jeweiligen Veranstaltung fehlt zudem die Möglichkeit einer Nachverfolgung (so bereits OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. November 2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 36).
- BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …
Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2020 - 1 B 152/20
Vielmehr kann das Gericht seiner Entscheidung insoweit die - auch aus seiner Sicht plausible - Einschätzung der Behörde zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rn. 20 f. m. w. N.). - BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Auszug aus VG Schleswig, 17.11.2020 - 1 B 152/20
21 Abs. 1 GG garantiert den politischen Parteien die Freiheit ihrer Gründung und die Möglichkeit der Mitwirkung an der politischen Willensbildung, wobei diese Mitwirkung auf der Basis gleicher Rechte und gleicher Chancen erfolgt (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, juris Rn. 46 m. w. N.).